Interne Aufzeichnung und externe Meldung unterscheiden
Die Erste-Hilfe-Aufzeichnung hält einen betrieblichen Vorgang und die geleistete Hilfe fest. Eine Unfallanzeige informiert den zuständigen Unfallversicherungsträger nach den dafür geltenden Voraussetzungen. Organisieren Sie beide Schritte so, dass ein dokumentierter Eintrag nicht fälschlich als erledigte Unfallanzeige verstanden wird.
Wann ist eine Unfallanzeige erforderlich?
§ 193 SGB VII verlangt insbesondere die Anzeige tödlicher Unfälle sowie von Unfällen, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Für bestimmte Versichertengruppen, etwa in Bildungseinrichtungen, gelten besondere Voraussetzungen. Prüfen Sie deshalb den konkreten Fall und die Informationen des zuständigen Trägers.
Die gesetzliche Anzeigefrist und die interne Information von zuständigen Personen müssen unabhängig vom Verbandbucheintrag beachtet werden. Bei Unsicherheit sollte die zuständige Stelle im Unternehmen oder der Unfallversicherungsträger unmittelbar eingebunden werden.
Ein eindeutiger betrieblicher Ablauf
Benennen Sie, wer neue Einträge prüft und wer erforderliche externe Anzeigen erstellt. Halten Sie Rückfragen und weitere Schritte in einem geeigneten internen Verfahren fest. Vermeiden Sie die unkontrollierte Weiterleitung vollständiger Gesundheitsangaben an große Verteiler.
Verbandbuch.org sendet keine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft. Ein PDF aus der App ist ein interner Export. Für die externe Anzeige verwenden Sie den vom zuständigen Träger vorgesehenen Meldeweg.